Tätigkeiten des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2019
Der Bericht des Aufsichtsrates informiert Sie auf den folgenden Seiten über die Schwerpunkte
der Tätigkeit des Aufsichtsrates im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Im Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben
wahrgenommen und die Vorgaben der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates befolgt. Der Aufsichtsrat
hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Tätigkeit des Vorstands
im Geschäftsjahr 2019 überwacht. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat rechtzeitig in alle wichtigen
Entscheidungen und Prozesse eingebunden und ihn über alle relevanten Vorgänge informiert.
Beanstandungen über die Führung des Unternehmens im Geschäftsjahr 2019 durch den Vorstand
der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hatte der Aufsichtsrat nicht.
Aufsichtsratsangelegenheiten
Im Berichtszeitraum hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem neuen Gesetz zur Umsetzung
der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sowie den geplanten Änderungen des Corporate
Governance Kodex beschäftigt. Der Aufsichtsrat wurde diesbezüglich von externen Beratern
unterwiesen und unterstützt. Er hat in diesem Zusammenhang die Auswirkungen auf die Arbeit
des Aufsichtsrates sowie die Beratung und Kontrolle des Vorstands geprüft und entsprechende
Maßnahmen zur Umsetzung vorbereitet.
Der Aufsichtsrat besteht weiterhin nur aus drei Mitgliedern und kann daher sehr effizient arbeiten.
Die Bildung von Ausschüssen ist nicht notwendig. Entsprechend den neuen Vorgaben des
Corporate Governance Kodex beurteilt der Aufsichtsrat regelmäßig die Effektivität seiner Arbeit
im Sinne einer Selbstbeurteilung und hat zu diesem Zweck einen Fragenkatalog entwickelt,
der helfen soll, Verbesserungspotential zu identifizieren. Im Dezember 2019 hat der Aufsichtsrat
eine neue Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat beschlossen, die zum einen der Anpassung
der Geschäftsordnung an Gesetzesänderungen des Aktiengesetzes dient sowie andererseits der
Berücksichtigung neuer oder geänderter Vorgaben, die der bereits angekündigte neue Corporate
Governance Kodex enthält. In diesem Zusammenhang wurde auch der Katalog der zustimmungspflichtigen
Geschäfte aktualisiert. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates ist auf der Internetseite
der SINGULUS TECHNOLOGIES AG unter https://www.singulus.de/de/investor-relations/corporate-governance.html öffentlich zugänglich.
Frau Christine Kreidl, Dipl.-Kauffrau, WP/StB, hat ihr Amt als Aufsichtsrat der SINGULUS
TECHNOLOGIES AG aus persönlichen Gründen zum 10. August 2019 niedergelegt. Frau Kreidl
hat in der Zeit als Aufsichtsrat die Gesellschaft mit ihrem außerordentlichen Sachverstand,
insbesondere im Bereich Bilanzierung und Risikomanagement, sowie ihrer verantwortungsvollen,
verbindlichen Persönlichkeit geprägt. Aufsichtsrat und Vorstand bedauern diesen Schritt und
danken ihr ausdrücklich für die engagierte und sehr gute Zusammenarbeit in den vergangenen
knapp sieben Jahren.
Frau Dr. Silke Landwehrmann, Dipl.-Kauffrau, wurde von dem zuständigen Amtsgericht Aschaffenburg
auf Antrag der Gesellschaft mit Wirkung zum 11. August 2019 bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt.
Frau Dr. Landwehrmann ist seit Januar 2020 Geschäftsführerin der Aufam Asset Management
GmbH, Rheinberg. Davor war Frau Dr. Landwehrmann von Anfang 2012 bis Ende 2019 CFO
der ELG Haniel GmbH, Duisburg. In dieser Zeit hat Frau Dr. Landwehrmann zahlreiche Mandate
in in- und ausländischen Kontrollgremien wahrgenommen. Von 2000 bis 2011 war sie in verschiedenen
leitenden kaufmännischen Positionen der Franz Haniel und Cie. GmbH, Duisburg, tätig,
unter anderem war sie Leiterin Konzernbilanzierung und zuletzt Direktorin Betriebswirtschaft.
Frau Dr. Landwehrmann ist außerdem Mitglied im Aufsichtsrat der Lufthansa Cargo AG. Weitere
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen bestehen nicht.
Mit ihrer fachlichen Kompetenz ergänzt Frau Dr. Landwehrmann den Kreis des Aufsichtsrates
der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hervorragend. Frau Dr. Landwehrmann wird sich in der
kommenden Hauptversammlung den Aktionären zur Wahl stellen.
Im Geschäftsjahr 2019 fanden insgesamt neun Sitzungen des Aufsichtsrates statt. Es wurden
fünf Präsenzsitzungen und vier Telefonkonferenzen abgehalten. An den Aufsichtsratssitzungen
des Jahres 2019 haben jeweils alle zum Zeitpunkt der Sitzung bestellten Mitglieder des
Aufsichtsrates teilgenommen.
- Präsenzsitzung am 27. Februar 2019
- Präsenzsitzung am 19./20. März 2019
- Telefonkonferenz am 09. Mai 2019
- Präsenzsitzung am 22. Mai 2019
- Außerordentliche Telefonkonferenz am 30. Juli 2019
- Telefonkonferenz am 09. August 2019
- Präsenzsitzung am 17. September 2019
- Telefonkonferenz am 10. November 2019
- Präsenzsitzung am 11. Dezember 2019
BERATUNG UND KONTROLLE DES VORSTANDS DURCH DEN AUFSICHTSRAT
Der Aufsichtsrat hat sich in allen Sitzungen mit der Geschäftsentwicklung der SINGULUS
TECHNOLOGIES AG im Geschäftsjahr 2019 befasst. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat
kontinuierlich die Kennzahlen für Auftragseingang, Umsatz und Ergebnisentwicklung gemeldet
und die Hintergründe erläutert. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat in monatlichen Berichten
über den aktuellen Geschäftsverlauf der einzelnen Segmente, einschließlich der Entwicklung
des Marktumfelds und erläuterte Auftragseingang und -bestand sowie weitere wichtige Finanzkennzahlen.
Die Entwicklung der Geschäftsbeziehung zu den beiden Großkunden CNBM und
Hanergy und die Auftragssituation, insbesondere hinsichtlich der großen Projekte im Arbeitsgebiet
Dünnschicht-Solartechnik, wurde dem Aufsichtsrat regelmäßig dargelegt und zwischen Vorstand
und Aufsichtsrat diskutiert. Der Geschäftsverlauf im Jahr 2019 wurde mit den Zahlen der Unternehmensplanung
für das Jahr 2019 verglichen. Alle Abweichungen wurden dokumentiert und
die notwendigen Maßnahmen zu eventuellen Korrekturen mit dem Vorstand besprochen. Die
neue Aufteilung der Segmente sowie die Zunahme der Bedeutung und der Ausbau der neuen
Arbeitsgebiete Medizintechnik und Dekorative Schichten wurden vom Vorstand präsentiert und
mit dem Aufsichtsrat besprochen. Weiterführende schriftliche und mündliche Berichte des
Vorstands, sonstiger Mitarbeiter, der Wirtschaftsprüfer sowie externer Berater haben die laufende
Berichterstattung ergänzt.
Die Entwicklung des Eigenkapitals des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns (IFRS), die
Entwicklung des Eigenkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft (HGB) sowie
die Entwicklung der Liquiditätslage des Konzerns wurden vom Aufsichtsrat regelmäßig und intensiv
überwacht und mit dem Vorstand besprochen. Besonders in der zweiten Hälfte des abgelaufenen
Geschäftsjahres erfolgte eine intensive Überwachung der Liquidität und der geplanten Zahlungsund
Auftragseingänge. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat mit dem Vorstand regelmäßig in
Einzelgesprächen die Lage der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung erörtert. Hierüber wurde
den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates anschließend jeweils berichtet.
Die Entwicklung des Eigenkapitals nach HGB wurde gesondert diskutiert, insbesondere im Hinblick
auf eine Pflicht zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung. Seit der außerordentlichen
Hauptversammlung im November 2017, in der über den hälftigen Verzehr des Grundkapitals informiert
wurde, hat sich der zugrundeliegende Sachverhalt nicht verändert. Wegen der unterschiedlichen
Umsatzrealisierung nach HGB und IFRS kommt es nach HGB immer wieder zu zwischenzeitlichen
Verlusten, die sich mit Abschluss des betreffenden Projekts und vollständiger Umsatzrealisierung aber
wieder ausgleichen.
Die Fortentwicklung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens wurde zwischen Vorstand und
Aufsichtsrat abgestimmt und deren Umsetzung in regelmäßigen Abständen erörtert. Die erforderlichen
Investitionspläne wurden im Rahmen der verabschiedeten Strategie analysiert und beschlossen. Der
Aufsichtsrat hat sich von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der besprochenen Geschäftsvorfälle
unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft überzeugt.
Alle zustimmungspflichtigen Geschäfte oder solche, bei denen eine Behandlung im Aufsichtsrat
im Unternehmensinteresse erforderlich war, hat der Aufsichtsrat diskutiert und geprüft. Dazu
gehörten neue Projekte, die eine Ausweitung des bestehenden Leistungsspektrums betreffen.
In sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung waren, wurde
der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat alle Zwischenberichte sowie den Halbjahresfinanzbericht
des Geschäftsjahres 2019 termingerecht vor Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Die Berichte
wurden vom Vorstand erläutert und wichtige Kennzahlen und Aussagen detailliert dargestellt.
Der Aufsichtsrat hat sich insbesondere die Gewinn- und Verlustrechnung, die Liquiditätslage
und die Entwicklung des Eigenkapitals sowie weitere ausgewählte Bilanzpositionen detailliert
erläutern lassen. Die Anregungen des Aufsichtsrates zu den einzelnen Zwischenberichten sowie
zum Halbjahresfinanzbericht wurden vom Vorstand umgesetzt.
INTERESSENKONFLIKTE
Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber
unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, sind im
abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten.
AKTIENBESTAND DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER
Der Aktienbesitz der Aufsichtsratsmitglieder wird sowohl im Geschäftsbericht als auch im Internet
veröffentlicht (eine detaillierte Darstellung befindet sich in den Erläuterungen auf Seite 29 des
Geschäftsberichtes 2019).
CORPORATE GOVERNANCE
Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihr Aufsichtsrat bekennen sich zu den Grundsätzen
ordnungsgemäßer und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat
haben eine Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG abgegeben, wonach die Gesellschaft
den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit Ausnahme der genannten
und begründeten Abweichungen entspricht. Die Entsprechenserklärung wurde im Dezember 2019
erneuert und auf der Webseite der SINGULUS TECHNOLOGIES AG unter www.singulus.de/
de/investor-relations/corporate-governance.html veröffentlicht. Die ausführliche Darstellung im
Corporate Governance Bericht sowie die aktuelle Entsprechenserklärung sind auf den Seiten 20
bis 29 des Geschäftsberichtes 2019 dargestellt.
VORSTANDSANGELEGENHEITEN
In seiner Sitzung am 27. Februar 2019 hat der Aufsichtsrat die Vergütung des Vorstands überprüft,
mit dem Vorstand Zielvereinbarungen diskutiert und diese verabschiedet. Zudem wurde die Zielerreichung
für den Vorstand auf Basis der vorläufigen Zahlen festgelegt. Der Aufsichtsrat hat festgestellt,
dass die Dienstverträge mit den beiden zu diesem Zeitpunkt bestellten Vorstandsmitgliedern in 2018
aktualisiert wurden und das Vergütungssystem durch die Hauptversammlung 2018 gebilligt wurde und
sieht daher keinen Handlungsbedarf, die Bezüge des Vorstands in Höhe oder Struktur anzupassen.
In seiner Sitzung am 19. März 2019 hat der Aufsichtsrat beschlossen, Herrn Markus Ehret für weitere
fünf Jahre bis zum 20. März 2024 zum Vorstand der Gesellschaft zu bestellen und dementsprechend
einen neuen Dienstvertrag abzuschließen.
In seiner Sitzung am 17. September 2019 hat der Aufsichtsrat beschlossen, Herrn Dr. rer. nat. Christian
Strahberger mit Wirkung zum 1. November 2019 für die Dauer von drei Jahren zum Mitglied des
Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bestellen und einen entsprechenden Dienstvertrag
mit Herrn Dr. rer. nat. Christian Strahberger abzuschließen. Die Erweiterung des Vorstands hielt der
Aufsichtsrat für erforderlich, damit auf Vorstandebene zusätzliche Kapazität für die Weiterentwicklung
der neuen Arbeitsgebiete vorhanden ist.
Der Aufsichtsrat würdigte insgesamt die Leistungen des Vorstands und äußerte sich positiv über den
Einsatz, das Engagement und die qualitativen Ergebnisse.
RISIKOMANAGEMENT
Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterliegt gemäß den einschlägigen, aktien- und handelsrechtlichen
Regelungen den besonderen Anforderungen eines internen Risikomanagementsystems.
Das entsprechende Überwachungssystem wird jeweils an die aktuellen Entwicklungen angepasst.
Der Aufsichtsrat hält das Überwachungssystem der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für zielführend
und hinreichend und teilt die Risikobeurteilung des Vorstands in allen Punkten (der Risikobericht
befindet sich auf den Seiten 64 bis 77 des Geschäftsberichtes 2019).
JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS SOWIE LAGEBERICHT
Der geprüfte Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, der geprüfte Konzernabschluss
sowie der zusammengefasste Lagebericht zum 31. Dezember 2019 waren Gegenstand der bilanzfeststellenden
Aufsichtsratssitzung am 23. März 2020. Der Vorstand hat den Jahresabschluss
und den Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für das Geschäftsjahr 2019 gemäß
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die
Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss wurde um einen entsprechenden Konzernlagebericht ergänzt, der
gemäß § 315 Abs. 5 i. V. m. § 298 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem Lagebericht zum Einzelabschluss
zusammengefasst wurde. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), Frankfurt am Main,
hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht
unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates lagen die geprüften Abschlüsse, der zusammengefasste
Lagebericht sowie die Prüfberichte der KPMG rechtzeitig zur Prüfung vor. In der Sitzung am
23. März 2020 waren die zuständigen Abschlussprüfer anwesend, die die Ergebnisse der Prüfung
erläuterten und Fragen der Aufsichtsratsmitglieder umfassend beantworteten.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten
Lagebericht sowie die Prüfergebnisse der Abschlussprüfer weiter diskutiert und keinen Grund zu
Beanstandungen gesehen. Die Annahmen, die der Fortbestehensprognose zu Grunde liegen,
sowie die Schlussfolgerungen, die der Vorstand und die KPMG daraus gezogen haben, wurden
besprochen. Nachfragen der Mitglieder des Aufsichtsrates beantworteten der Vorstand und die
anwesenden Abschlussprüfer in der gebotenen Ausführlichkeit.
Einwände seitens des Aufsichtsrates gegen den Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG,
den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht zum 31. Dezember 2019 sowie
die Prüfung durch die KPMG gab es nicht.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 23. März 2020 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten
Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss ist folglich festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement
im vergangenen Geschäftsjahr 2019 und wünscht für das Geschäftsjahr 2020 viel Erfolg.
Kahl am Main, im März 2020
Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz
Vorsitzender des Aufsichtsrates